Historienübersicht
Alterskennzeichnungen der Obersten Landesbehörden müssen auf für die Wiedergabe auf oder das Spiel an Bildschirmgeräten mit Filmen oder Spielen programmierten Datenträgern (Bildträgern) gut sichtbar angebracht werden.
§ 12 Abs. 2 | JuSchG200611060859403
Beschreibung der Änderung
Konkretisierung der Hinweispflicht durch gesetzliche Festlegung der Größe und der Platzierung des Alterskennzeichens auf dem Bildträger