DESTATIS - Statistisches Bundesamt

Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes auf einen anderen Zeitpunkt als dem Hauptfeststellungszeitpunkt § 28 Abs. 2 Satz 3 | BewG 200608031024232

31.12.2021

Wirtschaft - Informationspflicht

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Allgemeine Informationen

Bezeichnung Wert
Themenbereich Steuern (ohne Energie- und Verbrauchsteuern)
Ressort BMF
Rechtsnorm Bewertungsgesetz (BewG)
Differenz des Erfüllungsaufwands (in Tsd. Euro) 0
Jährliche Bürokratiekosten (in Tsd. Euro) 4.115
Jährlicher Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro) 4.115

Differenz des Erfüllungsaufwands
Bezeichnung Wert
Differenz des Erfüllungsaufwands (in Tsd. Euro) 0
Differenz der Personalkosten (in Tsd. Euro) 0
Differenz der Sachkosten (in Tsd. Euro) 0
Differenz der Kosten pro Fall in Euro
Bezeichnung Wert
Differenz der kumulierten Sachkosten 0

Jährlicher Erfüllungsaufwand
Bezeichnung Wert
Jährliche Bürokratiekosten (in Tsd. Euro) 4.115
Jährlicher Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro) 4.115
Jährlicher Zeitaufwand mit Wege- und Wartezeiten (in Stunden) 110.682
Lohnsatz für jährliche Personalkosten pro Stunde (in Euro) 36,18
Jährlicher Zeitaufwand mit Wege- und Wartezeiten pro Fall (in Minuten) 120
Jährlicher Zeitaufwand ohne Wege- und Wartezeiten pro Fall (in Minuten) 120
Kosten pro Fall in Euro
Bezeichnung Wert
Kumulierte Sachkosten 2

Einmaliger Erfüllungsaufwand
Bezeichnung Wert
Bezeichnung des einmaligen Erfüllungsaufwands -
Einmaliger Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro) 0
Einmaliger Zeitaufwand mit Wege- und Wartezeiten (in Stunden) 0
Lohnsatz für einmalige Personalkosten pro Stunde (in Euro) 0,00
Einmaliger Zeitaufwand mit Wege- und Wartezeiten pro Fall (in Minuten) 0
Einmalige Kosten pro Fall in Euro
Bezeichnung Wert
Kumulierte Sachkosten 0

Fallzahlen
Bezeichnung Wert
Jährliche Personalkosten 55.341
Quelle der jährlichen Personalkosten Destatis Recherche - ganz oder massgeblich auf Annahmen beruhendes Modell oder Hochrechnung
Jährliche Sachkosten 55.341
Einmalige Personalkosten -
Einmalige Sachkosten -
Bezeichnung Wert
Wirtschaftszweig zur Lohnsatzselektion A-S

Bezeichnung Wert
Normadressat Wirtschaft
Endadressat Verwaltung
Benennung des Endadressaten Verwaltung Landesbehörden
Online-Übermittlung der Informationen rechtlich verpflichtend Nein
Online-Übermittlung der Informationen in der Praxis möglich Nein
Formulare/Anträge online verfügbar Nein