DESTATIS - Statistisches Bundesamt

Abfrage der Kirchensteuermerkmale beim BZSt (Anlassabfrage bei Versicherungsverträgen) § 51a Abs. 2c Satz 1 Nr. 3 Satz 2 | EStG 2015052711380301

01.01.2022

Wirtschaft - Informationspflicht

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Allgemeine Informationen

Bezeichnung Wert
Themenbereich Steuern (ohne Energie- und Verbrauchsteuern)
Ressort BMF
Rechtsnorm Einkommensteuergesetz (EStG)
Differenz des Erfüllungsaufwands (in Tsd. Euro) 10.016
Jährliche Bürokratiekosten (in Tsd. Euro) 13.022
Jährlicher Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro) 13.022

Differenz des Erfüllungsaufwands
Bezeichnung Wert
Differenz des Erfüllungsaufwands (in Tsd. Euro) 10.016
Differenz der Personalkosten (in Tsd. Euro) 3.044
Differenz der Sachkosten (in Tsd. Euro) 6.971
Differenz der Kosten pro Fall in Euro
Bezeichnung Wert
Differenz der kumulierten Sachkosten -1.913

Jährlicher Erfüllungsaufwand
Bezeichnung Wert
Jährliche Bürokratiekosten (in Tsd. Euro) 13.022
Jährlicher Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro) 13.022
Jährlicher Zeitaufwand mit Wege- und Wartezeiten (in Stunden) 71.044
Lohnsatz für jährliche Personalkosten pro Stunde (in Euro) 51,30
Jährlicher Zeitaufwand mit Wege- und Wartezeiten pro Fall (in Minuten) 7
Jährlicher Zeitaufwand ohne Wege- und Wartezeiten pro Fall (in Minuten) 7
Kosten pro Fall in Euro
Bezeichnung Wert
Kumulierte Sachkosten 1

Einmaliger Erfüllungsaufwand
Bezeichnung Wert
Bezeichnung des einmaligen Erfüllungsaufwands -
Einmaliger Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro) -
Einmaliger Zeitaufwand mit Wege- und Wartezeiten (in Stunden) -
Lohnsatz für einmalige Personalkosten pro Stunde (in Euro) -
Einmaliger Zeitaufwand mit Wege- und Wartezeiten pro Fall (in Minuten) -
Einmalige Kosten pro Fall in Euro
Bezeichnung Wert
Kumulierte Sachkosten -

Fallzahlen
Bezeichnung Wert
Jährliche Personalkosten 570.390
Quelle der jährlichen Personalkosten -
Jährliche Sachkosten 13.301.257
Einmalige Personalkosten -
Einmalige Sachkosten -
Bezeichnung Wert
Wirtschaftszweig zur Lohnsatzselektion KKK

Bezeichnung Wert
Normadressat Wirtschaft
Endadressat Verwaltung
Benennung des Endadressaten Verwaltung Selbstverwaltete Körperschaften / Sozialversicherung
Online-Übermittlung der Informationen rechtlich verpflichtend Ja
Online-Übermittlung der Informationen in der Praxis möglich Ja
Formulare/Anträge online verfügbar Ja