DESTATIS - Statistisches Bundesamt

Benennung einer verantwortlichen Person § 4 Abs. 3 | LkSG 2021042811590001

01.01.2023

Wirtschaft - weitere Vorgabe

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Allgemeine Informationen

Bezeichnung Wert
Themenbereich Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ressort BMWK
Rechtsnorm Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG)
Differenz des Erfüllungsaufwands (in Tsd. Euro) 1.078
Jährlicher Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro) 1.078

Differenz des Erfüllungsaufwands
Bezeichnung Wert
Differenz des Erfüllungsaufwands (in Tsd. Euro) 1.078
Differenz der Personalkosten (in Tsd. Euro) 412
Differenz der Sachkosten (in Tsd. Euro) 666
Differenz der Kosten pro Fall in Euro
Bezeichnung Wert
Differenz der kumulierten Sachkosten 3.000

Jährlicher Erfüllungsaufwand
Bezeichnung Wert
Jährlicher Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro) 1.078
Jährlicher Zeitaufwand mit Wege- und Wartezeiten (in Stunden) 9.028
Lohnsatz für jährliche Personalkosten pro Stunde (in Euro) -
Jährlicher Zeitaufwand mit Wege- und Wartezeiten pro Fall (in Minuten) 2.440
Jährlicher Zeitaufwand ohne Wege- und Wartezeiten pro Fall (in Minuten) 2.440
Kosten pro Fall in Euro
Bezeichnung Wert
Kumulierte Sachkosten 3.000

Einmaliger Erfüllungsaufwand
Bezeichnung Wert
Bezeichnung des einmaligen Erfüllungsaufwands Benennung einer verantwortlichen Person
Einmaliger Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro) 17.994
Einmaliger Zeitaufwand mit Wege- und Wartezeiten (in Stunden) -
Lohnsatz für einmalige Personalkosten pro Stunde (in Euro) -
Einmaliger Zeitaufwand mit Wege- und Wartezeiten pro Fall (in Minuten) -
Einmalige Kosten pro Fall in Euro
Bezeichnung Wert
Kumulierte Sachkosten -

Fallzahlen
Bezeichnung Wert
Jährliche Personalkosten 222
Quelle der jährlichen Personalkosten -
Jährliche Sachkosten 222
Einmalige Personalkosten 1
Einmalige Sachkosten -
Bezeichnung Wert
Wirtschaftszweig zur Lohnsatzselektion A-S

Bezeichnung Wert
Normadressat Wirtschaft
Endadressat Wirtschaft
Benennung des Endadressaten Verwaltung -
Online-Übermittlung der Informationen rechtlich verpflichtend Nein
Online-Übermittlung der Informationen in der Praxis möglich Nein
Formulare/Anträge online verfügbar -