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Abschließende Ablage im Vergabeverfahren (einmalig) § 6 Abs. 1 | UVgO 2024051509481801

Kein Datum vorhanden

Verwaltung - Vorgabe

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Allgemeine Informationen

Bezeichnung Wert
Themenbereich Wirtschaft
Ressort BMWK
Rechtsnorm Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Differenz des Erfüllungsaufwands (in Tsd. Euro) 0
Jährlicher Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro) 0

Differenz des Erfüllungsaufwands
Bezeichnung Wert
Differenz des Erfüllungsaufwands (in Tsd. Euro) 0
Differenz der Personalkosten (in Tsd. Euro) 0
Differenz der Sachkosten (in Tsd. Euro) 0
Differenz der Kosten pro Fall in Euro
Bezeichnung Wert
Differenz der kumulierten Sachkosten -

Jährlicher Erfüllungsaufwand
Bezeichnung Wert
Jährlicher Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro) 0
Jährlicher Zeitaufwand (in Stunden) 0
Lohnsatz für jährliche Personalkosten pro Stunde (in Euro) -
Jährlicher Zeitaufwand pro Fall (in Minuten) -
Kosten pro Fall in Euro
Bezeichnung Wert
Kumulierte Sachkosten -

Einmaliger Erfüllungsaufwand
Bezeichnung Wert
Bezeichnung des einmaligen Erfüllungsaufwands Abschließende Ablage im Vergabeverfahren (einmalig)
Einmaliger Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro) -62
Einmaliger Zeitaufwand (in Stunden) -1.456
Lohnsatz für einmalige Personalkosten pro Stunde (in Euro) 42,50
Einmaliger Zeitaufwand pro Fall (in Minuten) 15
Einmalige Kosten pro Fall in Euro
Bezeichnung Wert
Kumulierte Sachkosten -

Fallzahlen
Bezeichnung Wert
Jährliche Personalkosten -
Quelle der jährlichen Personalkosten -
Jährliche Sachkosten -
Einmalige Personalkosten -5.825
Einmalige Sachkosten -
Bezeichnung Wert
Verwaltungsebene zur Lohnsatzselektion -

Bezeichnung Wert
Normadressat Verwaltung
Endadressat Verwaltung
Benennung des Endadressaten Verwaltung Behörden aus verschiedenen Ebenen
Art der Verwaltungsleistung Leistungsverwaltung
Online-Übermittlung der Informationen rechtlich verpflichtend Nein
Online-Übermittlung der Informationen in der Praxis möglich Nein
Formulare/Anträge online verfügbar Trifft nicht zu