DESTATIS - Statistisches Bundesamt

Abrechnung von Leistungen in der Lernförderung § 29 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 5 | SGB 2 2022011909021501

01.01.2023

Wirtschaft - Informationspflicht

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Allgemeine Informationen

Bezeichnung Wert
Themenbereich Sozialhilfe
Ressort BMAS
Rechtsnorm Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
Differenz des Erfüllungsaufwands (in Tsd. Euro) 438
Jährliche Bürokratiekosten (in Tsd. Euro) 2.636
Jährlicher Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro) 2.636

Differenz des Erfüllungsaufwands
Bezeichnung Wert
Differenz des Erfüllungsaufwands (in Tsd. Euro) 438
Differenz der Personalkosten (in Tsd. Euro) 438
Differenz der Sachkosten (in Tsd. Euro) 0
Differenz der Kosten pro Fall in Euro
Bezeichnung Wert
Differenz der kumulierten Sachkosten 0

Jährlicher Erfüllungsaufwand
Bezeichnung Wert
Jährliche Bürokratiekosten (in Tsd. Euro) 2.636
Jährlicher Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro) 2.636
Jährlicher Zeitaufwand mit Wege- und Wartezeiten (in Stunden) 77.075
Lohnsatz für jährliche Personalkosten pro Stunde (in Euro) 34,20
Jährlicher Zeitaufwand mit Wege- und Wartezeiten pro Fall (in Minuten) 18
Jährlicher Zeitaufwand ohne Wege- und Wartezeiten pro Fall (in Minuten) 18
Kosten pro Fall in Euro
Bezeichnung Wert
Kumulierte Sachkosten 0

Einmaliger Erfüllungsaufwand
Bezeichnung Wert
Bezeichnung des einmaligen Erfüllungsaufwands Abrechnung von Leistungen in der Lernförderung
Einmaliger Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro) 0
Einmaliger Zeitaufwand mit Wege- und Wartezeiten (in Stunden) 0
Lohnsatz für einmalige Personalkosten pro Stunde (in Euro) -
Einmaliger Zeitaufwand mit Wege- und Wartezeiten pro Fall (in Minuten) -
Einmalige Kosten pro Fall in Euro
Bezeichnung Wert
Kumulierte Sachkosten -

Fallzahlen
Bezeichnung Wert
Jährliche Personalkosten 256.915
Quelle der jährlichen Personalkosten -
Jährliche Sachkosten -
Einmalige Personalkosten -
Einmalige Sachkosten -
Bezeichnung Wert
Wirtschaftszweig zur Lohnsatzselektion P85

Bezeichnung Wert
Normadressat Wirtschaft
Endadressat Bürger und Verwaltung
Benennung des Endadressaten Verwaltung Kommunalbehörden
Online-Übermittlung der Informationen rechtlich verpflichtend Nein
Online-Übermittlung der Informationen in der Praxis möglich Nein
Formulare/Anträge online verfügbar Ja