DESTATIS - Statistisches Bundesamt

Abrechnung von Leistungen für den persönlichen Schulbedarf § 6b Abs. 3 i. V. m. § 29 Abs. 1 Satz 3 SGB II | BKGG 2022011914531501

31.12.2021

Verwaltung - Vorgabe

Info-Icon

Allgemeine Informationen

Bezeichnung Wert
Themenbereich Sozialhilfe
Ressort BMFSFJ
Rechtsnorm Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Differenz des Erfüllungsaufwands (in Tsd. Euro) 0
Jährlicher Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro) 2.337

Differenz des Erfüllungsaufwands
Bezeichnung Wert
Differenz des Erfüllungsaufwands (in Tsd. Euro) 0
Differenz der Personalkosten (in Tsd. Euro) 0
Differenz der Sachkosten (in Tsd. Euro) 0
Differenz der Kosten pro Fall in Euro
Bezeichnung Wert
Differenz der kumulierten Sachkosten 0

Jährlicher Erfüllungsaufwand
Bezeichnung Wert
Jährlicher Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro) 2.337
Jährlicher Zeitaufwand (in Stunden) 47.640
Lohnsatz für jährliche Personalkosten pro Stunde (in Euro) 33,40
Jährlicher Zeitaufwand pro Fall (in Minuten) 2
Kosten pro Fall in Euro
Bezeichnung Wert
Kumulierte Sachkosten 1

Einmaliger Erfüllungsaufwand
Bezeichnung Wert
Bezeichnung des einmaligen Erfüllungsaufwands -
Einmaliger Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro) -
Einmaliger Zeitaufwand (in Stunden) -
Lohnsatz für einmalige Personalkosten pro Stunde (in Euro) -
Einmaliger Zeitaufwand pro Fall (in Minuten) -
Einmalige Kosten pro Fall in Euro
Bezeichnung Wert
Kumulierte Sachkosten -

Fallzahlen
Bezeichnung Wert
Jährliche Personalkosten 1.242.785
Quelle der jährlichen Personalkosten Destatis Recherche - ganz oder massgeblich auf Annahmen beruhendes Modell oder Hochrechnung
Jährliche Sachkosten 1.242.785
Einmalige Personalkosten -
Einmalige Sachkosten -
Bezeichnung Wert
Verwaltungsebene zur Lohnsatzselektion Land

Bezeichnung Wert
Normadressat Verwaltung
Endadressat Bürger
Benennung des Endadressaten Verwaltung -
Art der Verwaltungsleistung Leistungsverwaltung
Online-Übermittlung der Informationen rechtlich verpflichtend Nein
Online-Übermittlung der Informationen in der Praxis möglich Nein
Formulare/Anträge online verfügbar Nein