DESTATIS - Statistisches Bundesamt

Aktualisieren einer Geschäftsordnung durch den Verwaltungsrat § 5 Abs. 2 | ITZBundG 2020090707571401

31.12.2021

Verwaltung - Vorgabe

Info-Icon

Allgemeine Informationen

Bezeichnung Wert
Themenbereich IT und Netzpolitik
Ressort BMF
Rechtsnorm Gesetz über die Umwandlung des Informationstechnikzentrums Bund in eine nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (ITZBund-Umwandlungsgesetz - ITZBundG)
Differenz des Erfüllungsaufwands (in Tsd. Euro) 0
Jährlicher Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro) 4

Differenz des Erfüllungsaufwands
Bezeichnung Wert
Differenz des Erfüllungsaufwands (in Tsd. Euro) 0
Differenz der Personalkosten (in Tsd. Euro) 0
Differenz der Sachkosten (in Tsd. Euro) 0
Differenz der Kosten pro Fall in Euro
Bezeichnung Wert
Differenz der kumulierten Sachkosten 0

Jährlicher Erfüllungsaufwand
Bezeichnung Wert
Jährlicher Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro) 4
Jährlicher Zeitaufwand (in Stunden) -
Lohnsatz für jährliche Personalkosten pro Stunde (in Euro) -
Jährlicher Zeitaufwand pro Fall (in Minuten) -
Kosten pro Fall in Euro
Bezeichnung Wert
Kumulierte Sachkosten -

Einmaliger Erfüllungsaufwand
Bezeichnung Wert
Bezeichnung des einmaligen Erfüllungsaufwands -
Einmaliger Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro) 0
Einmaliger Zeitaufwand (in Stunden) 0
Lohnsatz für einmalige Personalkosten pro Stunde (in Euro) 0,00
Einmaliger Zeitaufwand pro Fall (in Minuten) 0
Einmalige Kosten pro Fall in Euro
Bezeichnung Wert
Kumulierte Sachkosten 0

Fallzahlen
Bezeichnung Wert
Jährliche Personalkosten -
Quelle der jährlichen Personalkosten -
Jährliche Sachkosten -
Einmalige Personalkosten -
Einmalige Sachkosten -
Bezeichnung Wert
Verwaltungsebene zur Lohnsatzselektion -

Bezeichnung Wert
Normadressat Verwaltung
Endadressat -
Benennung des Endadressaten Verwaltung -
Art der Verwaltungsleistung Sonstiges
Online-Übermittlung der Informationen rechtlich verpflichtend Nein
Online-Übermittlung der Informationen in der Praxis möglich Nein
Formulare/Anträge online verfügbar -