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Dokumenttyp: Vorgabe | Normadressat: Wirtschaft Die Absicht, den Betrieb des Heims ganz oder teilweise einzustellen oder die Vertragsbedingungen wesentlich zu ändern, muss der Träger der zuständigen Behörde anzeigen | § 12 Abs. 4 Satz 1 | HeimG
200611060850466 | Bundesländer | 759
Dokumenttyp: Vorgabe | Normadressat: Wirtschaft Im Rahmen von Kontrollen haben der Heimträger, die Leitung und die Pflegedienstleitung der zuständigen Behörde auf Verlangen die notwendigen Auskünfte zu erteilen | § 15 Abs. 1 Satz 5 | HeimG
200611060850467 | Bundesländer | 759
Dokumenttyp: Vorgabe | Normadressat: Wirtschaft Wer den Betrieb eines Heims aufnehmen will, muss dies der zuständigen Behörde unter Angabe einer Vielzahl von Informationen und Daten anzeigen | § 12 Abs. 1 Satz 2 und 3 | HeimG
200611060850464 | Bundesländer | 759
Dokumenttyp: Vorgabe | Normadressat: Wirtschaft Änderungen hinsichtlich der Daten, die der Anzeige der Aufnahme eines Heimbetriebs beizufügen sind, müssen vom Heimträger der zuständigen Behörde unverzüglich mitgeteilt werden | § 12 Abs. 3 | HeimG
200611060850465 | Bundesländer | 759
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Jährlicher Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro) | 7.176,00 |
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Differenz des Erfüllungsaufwands (in Tsd. Euro) | 0,00 |
Jährlicher Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro) | 0,00 |
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Differenz des Erfüllungsaufwands (in Tsd. Euro) | 0,00 |
Jährlicher Zeitaufwand mit Wege- und Wartezeiten (in Stunden) | 0,00 |
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Jährliche Sachkosten (in Tsd. Euro) | 0,00 |
Differenz des Zeitaufwands mit Wege- und Wartezeiten (in Stunden) | 0,00 |
Differenz der Sachkosten (in Tsd. Euro) | 0,00 |