Begriffe von OnDEA in der Übersicht Glossar
Deutschsprachiges Glossar
Aktualisierungsmessung
In regelmäßigen Abständen werden die in Kraft befindlichen Vorgaben aktualisiert. Da die Aktualisierungsmessung im Unterschied zur Validierungs- bzw. Nachmessung nicht die rechtlichen Änderungen, sondern ausschließlich konjunkturelle, inflationäre, erfüllungstechnische und ähnliche Änderungen für den entsprechenden "heutigen" Aktualisierungsstand abbilden soll, muss sich der Aktualisierungsdatensatz klar von allen anderen Datensätzen einer Vorgabe abgrenzen lassen. Die im Rahmen der Datenaktualisierung zu aktualisierenden Parameter (z. B. Prozesse, Lohnsatz, Kosten oder Fallzahl) können dann in den Aktualisierungsdatensatz übertragen werden. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass alle rechtlichen Vorgaben an die real existierenden Werte angepasst, über OnDEA öffentlich zugänglich gemacht und gleichzeitig die gesetzlich induzierten von den nicht-gesetzlich induzierten Veränderungen unterschieden werden können.
Bisher wurden drei Aktualisierungen des Datenbestandes durchgeführt. Die zeitliche Einordnung der Aktualisierungsdatensätze erfolgt über den sogenannten Aktualisierungszeitpunkt, der als Datum des Inkrafttretens des entsprechenden Aktualisierungsdatensatzes eingesetzt wird: für die Datenaktualisierung 2012 ist dies der 01.01.2012; für die Datenaktualisierung 2018 der 31.12.2017 und für die Datenaktualisierung 2021 der 31.12.2021. Somit erhält der Aktualisierungsdatensatz als Datum des Inkrafttretens den jeweiligen festgelegten Aktualisierungszeitpunkt und wird darüber zeitlich in den Lebenslauf der Vorgabe eingefügt. Datensätze von Vorgaben, die nicht mehr in Kraft sind, müssen nicht aktualisiert werden. Für diese klare Abgrenzung erhält der Aktualisierungsdatensatz als Regelungsvorhabennummer die Kennung 'AKT_Jahr der Datenaktualisierung' und kann darüber in OnDEA gefiltert werden.