DESTATIS - Statistisches Bundesamt

Begriffe von OnDEA in der Übersicht Glossar

Deutschsprachiges Glossar

Nachmessung

Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Vorgaben eines Regelungsvorhabens werden die ermittelten Angaben (Schätzung) vom Statistischen Bundesamt in der Regel mittels einer Nachmessung validiert. Ob eine Vorgabe bereits nachgemessen wurde ist bei jeder Vorgabe in der Expertenansicht unter der Rubrik "Zusatzinformationen - Beruhen die Ergebnisse auf einer Schätzung?" zu erkennen.

Nationaler Normenkontrollrat

Der Nationale Normenkontrollrat ist ein Gremium, das die Aufgabe hat, die Bundesregierung bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen auf den Gebieten des Bürokratieabbaus und der besseren Rechtsetzung zu unterstützen.

Normadressat

Wer eine rechtliche Vorgabe erfüllen muss, ist Normadressat.
Zu den Normadressaten zählen: Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft sowie die öffentliche Verwaltung.
Vorgaben, die sich an natürliche Personen richten, betreffen den Normadressaten "Bürger".
Jede Einheit, die eine wirtschaftliche Tätigkeit im Privatsektor ausübt, fällt unter den Normadressaten "Wirtschaft". Hierunter fallen auch karitative sowie ehrenamtliche Organisationen.
Als öffentliche Verwaltung gelten die mit der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben betrauten Verwaltungsträger (rechtsfähige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts einschließlich Beliehene im Rahmen der ihnen übertragenen hoheitlichen Kompetenzen).
Rechtliche Vorgaben können auch mehrere Normadressaten gleichzeitig betreffen.