Erfüllungsaufwand
Mit Hilfe der Messung des Erfüllungsaufwands werden bestehende bundesrechtliche Regelungen analysiert. Basierend auf diesen Ergebnissen werden Vorschläge zur Reduktion der Belastung entwickelt. Das Statistische Bundesamt übernimmt als neutraler Dienstleister für die Bundesregierung und den Nationalen Normenkontrollrat die Messung des Erfüllungsaufwands und bei Bedarf die Schätzung der erwarteten Belastungsänderung aus Regelungsvorhaben. Auf Grundlage von § 8 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates ermittelt das Statistische Bundesamt die Kosten dort, wo sie entstehen – bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und in den Ämtern und Behörden. Die Befragungen sind freiwillig und werden in der Regel telefonisch oder persönlich durchgeführt. Die erhobenen Daten zu den Normen und ihrer Belastung werden öffentlich zugänglich auf OnDEA dokumentiert und der Bestand systematisch fortgeschrieben. So können alle Interessierten die Entwicklungen beim Erfüllungsaufwand verfolgen und sich in den Prozess einbringen. Die Erkenntnisse aus den Messergebnissen fließen in die Gesetzgebung ein und sind eine der Entscheidungsgrundlagen für bessere Rechtsetzung. Bei bestehenden Regelungen zeigen sie Ansätze für Verbesserungen auf und ermöglichen einen systematischen Bürokratieabbau. Unser Hilfswerkzeug ERBEX unterstützt bei der Berechnung des Erfüllungsaufwands.
Methodische Grundlage
Als methodische Grundlage der Bürokratiekostenmessung dient das Standardkosten-Modell (SKM). Es wurde ursprünglich für die Darstellung der Belastung aus Informationspflichten entwickelt. Relevant für dieses international standardisierte Verfahren sind die für die Erfüllung der Pflicht benötigte Zeit und die dabei entstandenen Zusatzkosten der Betroffenen. Bei Unternehmen wird der ermittelte Zeitaufwand mit Hilfe der üblichen Stundenlohnsätze monetarisiert, damit Personal- und Sachkosten in Euro ausweisbar sind. Der Aufwand je Fall und die Gesamtzahl der jedes Jahr in Deutschland auftretenden Fälle ergeben die aus der Pflicht entstehende jährliche Gesamtbelastung. Zur Messung des gesamten Erfüllungsaufwands wurde das Standardkosten-Modell erweitert, das Vorgehen ist grundsätzlich für jede Art von gesetzlicher Vorgabe entsprechend.
Eine ausführliche Darstellung der Methodik findet sich im Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Bundesregierung. Der Leitfaden steht am unteren Ende dieser Seite für Sie zum Download bereit.