Am 24. Februar 2022 begann der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine. Seitdem hat sich die Situation an den Energiemärkten in Deutschland und Europa weiter verschärft und es herrscht große Unsicherheit aufgrund einer drohenden Verknappung von Gas und damit stetig steigender Energiepreise.
Im Vergleich zur Energiegewinnung aus Kohle oder Öl hat Erdgas viele Vorteile. So verbrennt Erdgas rückstandloser und setzt neben CO2 keine Asche frei. Es ist also von allen fossilen Energieträgern noch der "Sauberste". Außerdem können Gaskraftwerke verhältnismäßig schnell hoch- und runtergefahren werden. Dadurch kann flexibel Strom erzeugt werden, wenn Photovoltaik- und Windkraftwerke aufgrund von Windstille oder Dunkelheit gerade keinen Strom produzieren können.
Die Bundesrepublik Deutschland importierte 2021 Erdgas im Wert von 39 Milliarden Euro. 55 Prozent des Erdgases wurde dabei aus Russland bezogen. Der Ausbruch des Krieges in der Ukraine führte jedoch zu einer Verringerung der russischen Gaslieferungen nach Deutschland. Die Folge war eine Verknappung der Gasvorräte in der Bundesrepublik. Um diese fehlenden Gasmengen zu ersetzten, musste Gas aus anderen (teureren) Quellen bezogen werden. Hier ist beispielsweise Flüssiggas zu nennen. Teurere Einkaufspreise führen wiederum zu höheren Energiekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Um Bevölkerung und Wirtschaft vor den schlimmsten Auswirkungen drastischer Anstiege bei den Energiekosten zu schützen, beschloss der Bundestag am 15.12.2022 die Strom- und Gaspreisbremse. Hierzu stellt der Bund bis zu 200 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Gesetzgeber musste dafür in kürzester Zeit die gesetzlichen Grundlagen schaffen, damit die Hilfe möglichst schnell bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten dabei möglichst unbürokratisch entlastet werden. Daher wurde festgelegt, dass die staatliche Hilfe automatisch über die Energierechnung abgewickelt werden soll. Das bedeutet, dass die Energieversorger verpflichtet wurden, die Höhe der Entlastungsbeträge für die Letztverbraucher zu berechnen und zu gewähren.
Das Statistische Bundesamt schätzte im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz die Höhe der Kosten für die belastungsstärksten Vorgaben beider Preisbremsen, zu denen die Wirtschaft und Verwaltung in Deutschland verpflichtet werden sollten. Dazu gehörten beispielsweise die Berechnung und Gewährung der Entlastungsbeträge, Anpassungen von IT-Systemen, diverse Informations- und Mitteilungspflichten, Wirtschaftsprüfungen, Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen sowie die Ermittlung der Überschusserlöse durch die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen.
Insgesamt wird für die Gaspreisbremse erwartet, dass sie einmalige Erfüllungsaufwände für die Wirtschaft von rund 96 Mio. Euro sowie für die Verwaltung von rund 14 Mio. Euro verursachen werden. Die Bürgerinnen und Bürger müssen mit etwa 39 Tsd. Stunden und 0,5 Mio. Euro Einmalaufwand rechnen. Die Strompreisbremse bewegt sich schätzungsweise bei zusätzlichen rund 218 Mio. Euro für die Wirtschaft und 26 Mio. Euro für die Verwaltung. Beide Entlastungsmaßnahmen sorgen demnach für einen Anstieg der einmaligen Kosten um gut 350 Mio. Euro.
Bei der Gaspreisbremse fällt der Großteil des Erfüllungsaufwands auf die Vermieterinnen und Vermieter ab. Diese haben die Entlastungsbeträge mit den Heizkostenabrechnungen zu verrechnen, die Betriebskostenvorauszahlungen anzupassen und entsprechende Unterrichtungen an die Mieterinnen und Mieter zu übermitteln.
Der Erfüllungsaufwand der Wirtschaft für die Strompreisbremse wird entscheidend vom Aufwand der Elektrizitätsversorgungsunternehmen getrieben, die die Berechnung und Umsetzung der Entlastungsbeträge übernehmen.
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