DESTATIS - Statistisches Bundesamt

Archiv Früherkennung der Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest ist in Deutschland angekommen

Nachdem bei einem ersten Wildschwein die Afrikanische Schweinepest (ASP) im September 2020 festgestellt wurde, wurden bis Anfang November bereits über 120 Fälle in Deutschland nachgewiesen. Menschen können sich mit der ASP nicht infizieren. Für Schweine dagegen gilt sie als hochansteckend und endet in der Regel tödlich. Bisher (Stand: 01. November 2020) verbreitete sich die ASP in Deutschland ausschließlich unter Wildschweinen. Allerdings können sich auch Hausschweine mit der Afrikanischen Schweinepest anstecken.

Das Bild zeigt eine Familie von Wildschweinen mit Ferkeln auf einer Sommerwiese beim Sonnenuntergang (© iStock.com / JMrotek / 1214766342)

Monitoring ermöglicht Früherkennung

Wie bei jeder hochansteckenden Krankheit ist eine frühe Entdeckung wichtig, um Maßnahmen einleiten zu können, die einen flächendeckenden Ausbruch verhindern. Die Bundesregierung erließ daher 2016 die Schweinepest-Monitoring-Verordnung. Sie ermöglicht eine frühe Erkennung von sowohl der ASP als auch der klassischen Schweinegrippe. Nach der Verordnung müssen unter anderem alle verendeten Wildschweine auf die Afrikanische Schweinepest untersucht werden. Auch erlegte Tiere werden entweder auf die Afrikanische Schweinepest oder auf die klassische Schweinepest untersucht. Durch das Monitoring konnte der Einfall der ASP frühzeitig erkannt werden. Durch entsprechende Gegenmaßnahmen des Tiergesundheitsgesetzes wird der Bestand der Wild- und Hausschweine geschützt.

Jagdberechtigte reichen jährlich über 42.000 Proben ein

Wie sieht das Monitoring im Detail aus?

Jagdberechtigte sind verpflichtet, Proben von verendeten oder erlegten Tieren zu nehmen. Dies führt sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Wirtschaft zu Erfüllungsaufwand. Jagdausübungsberechtigte Bürgerinnen und Bürger entnahmen über 38.000 Proben. Die Berufsjägerinnen und Berufsjäger entnahmen weitere 4.000 Proben. Hier finden Sie die Ergebnisse zum Erfüllungsaufwand der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft.
Die Nachmessung des Statistischen Bundesamtes hat ergeben, dass eine Proben-entnahme gut zwei Stunden (121 Minuten) dauert. Da die Proben zum zuständigen Veterinäramt gebracht werden müssen, kommt eine weitere Dreiviertelstunde (44 Minuten) an Wege- und Wartezeiten hinzu.
Der Zeitaufwand summiert sich für die Bürgerinnen und Bürger auf durchschnittlich 105.000 Stunden jedes Jahr. Für die Wirtschaft wird der entsprechende Zeitaufwand mit einem passenden Stundenlohn versehen. Daraus ergibt sich ein Erfüllungsaufwand von 267.000 Euro, der beruflich Jagenden im Zuge der Schweinepest-Monitoring-Verordnung jährlich entstehen.

Serologische Untersuchung dauert 37 Minuten

Die virologische Untersuchung der Proben auf die ASP (Virus- Antigen- oder Genomnachweis bei Wildschweinen) fand in 995 Fällen statt. Die Untersuchung verursacht einen Zeitaufwand von 37 Minuten und Sachkosten von 29 Euro pro Fall. In der Summe führt die Untersuchung zu einer Belastung von 46.000 Euro, von der man annimmt, dass sie weiterhin jährlich anfallen wird.
Weiterer Erfüllungsaufwand entsteht bei der Testung auf die klassische Schweinepest bei Wildschweinen. Die Tests sind zwar weniger aufwändig, aufgrund der hohen Fallzahl von 41.550 ergibt sich allerdings ein Erfüllungsaufwand von 268.000 Euro für die mit der Untersuchung betrauten Institute.

OnDEA bietet weitere Einblicke in den Erfüllungsaufwand für die Untersuchungen von Hausschweinen oder die Koordinierung durch die Verwaltung. Ein Blick in die Datenbank lohnt sich.


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