Etwa ein Viertel der Kinder und Jugendlichen in Deutschland unter 18 Jahren sind laut AROPE Index 2020 durch Armut oder soziale Ausgrenzung gefährdet, da die Familien nur über ein kleines oder gar kein Erwerbseinkommen verfügen. Steigende Lebenshaltungskosten verstärken die beengten wirtschaftlichen Verhältnisse auch bei erwerbstätigen Familien.
Dabei werden diese Kinder und ihre Familien von staatlicher Seite keineswegs alleine gelassen. So gibt es eine große Anzahl von Hilfsangeboten. Sozialgeld, Kinderzuschlag, oder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind Beispiele von Leistungen, mit denen der Staat einkommensschwache Familien unterstützt. Oftmals kommen diese Hilfen jedoch gar nicht bei den Menschen an. Ein Grund dafür ist, dass komplizierte und kommunal unterschiedlich durchgeführte Antragsverfahren dafür sorgen, dass Familien in vielen Fällen gar nicht erst wissen, dass sie Hilfe erhalten könnten oder an welche zuständige Stelle sie sich richten müssen.
Auch die Antragsstellung an sich stellt die einkommensschwachen Familien vor Schwierigkeiten. Die Vielzahl der unterschiedlich einzureichenden Nachweise führt dazu, dass die Anträge häufig unvollständig eingereicht werden oder die Sprachbarriere macht es für die Familien schwer, die Anträge richtig auszufüllen.
Um aufzuzeigen, wo genau die Schwierigkeiten bei der Beantragung liegen und wie das Antragsverfahren verbessert werden kann, führte das Statistische Bundesamt das Projekt „Anträge auf Leistungen für Kinder aus einkommensschwachen Familien“ durch. Dabei wurden sowohl Behörden als auch Beratungsstellen zu den Leistungen Arbeitslosengeld II inkl. Sozialgeld, Kinderzuschlag sowie Bildung und Teilhabe (BuT) befragt.
Die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Projekt sind:
- Anträge sowie Informationsmaterialien müssen verständlich formuliert werden, damit alle Menschen diese auch verstehen können. Auch sollten gebündelte Informationen zu allen Leistungen zur Verfügung stehen.
- Ein einheitliches Antragsverfahren für die Bildungs- und Teilhabeleistungen in den Kommunen, würde den Familien den Überblick erleichtern, beispielsweise wäre ein flächendeckender Einsatz von einem Pass-System möglich.
- Die Datengrundlage zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen sollte verbessert werden, um politisch gute Entscheidungen treffen zu können.
- Die Beratung ist für eine erfolgreiche Antragsstellung entscheidend. Daher sollte eine zentrale Anlaufstelle geschaffen werden, die umfangreich über alle Leistungen – und wie man sie beantragen kann – informiert.
- Die Zusammenarbeit zwischen den Behörden und zwischen den Behörden und den Beratungsstellen sollte verbessert werden. Zum Beispiel sollte es feste Ansprechpartner für die Beratungsstellen in den Behörden geben. Auch sollte wieder mehr die Beratung in den Behörden stattfinden.
- Durch mehr Datenaustausch zwischen den Behörden könnte der bürokratische Aufwand für die Familien verringert werden, indem in Zukunft Nachweise nur ein einziges Mal (Once-Only-Prinzip) eingereicht werden müssen.
- Das jetzige Leistungsangebot sollte verschlankt und Leistungen zusammengefasst werden. Als konkreter Vorschlag wurde die Kindergrundsicherung genannt.
Weitere Projektergebnisse finden sich im Projektbericht, welcher online abgerufen werden kann. In der Online Datenbank zum Erfüllungsaufwand (OnDEA) finden sich Informationen zu den rechtlichen Vorgaben dieser Thematik (SGB II; BKGG). Die gesetzlichen Regelungen zu den untersuchten Leistungen im Projekt basieren zum Teil auf dem Starke-Familien-Gesetz. Auch spielte der während der Corona-Pandemie eingeführte und jetzt dauerhaft etablierte Kurzantrag des Kinderzuschlags eine Rolle im Projekt, sowie die Vorgaben zum Arbeitslosengeld II inkl. Sozialgeld.
Fragen und Anmerkungen können uns mit dem Kontaktformular übermittelt werden.
Archiv
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