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Archiv Neustrukturierung des Gebührenrechts

Neustrukturierung des Gebührenrechts für die deutschen Auslandsvertretungen

Mit der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes hat das BMI eine grundlegende Modernisierung des Gebührenrechts eingeleitet. Die Steigerung an Rechtssicherheit, Transparenz und Kostendeckung waren dabei zentraler Leitgedanke. So kamen sämtliche Bundesressorts in die Pflicht, mit Stichtag 1. Oktober 2021, die eigenen gebührenrechtlichen Regelungen an die nun allgemein verbindlichen Vorgaben anzupassen. Das Auswärtige Amt (AA) im Besonderen, hatte zu diesem Termin mit der Besonderen Gebührenverordnung des Auswärtigen Amtes (AA-BGebV) eine vollkommen neue Rechtsgrundlage zu schaffen, weil die bisherigen relevanten Rechtsvorschriften unweigerlich ihre Rechtsgültigkeit am selben Tag verloren.

Das Bild zeigt eine Weltkarte mit Reisepässen und einem Flugzeug (© eyetronic / stock.adobe.com / 75857655)

Wissen nutzen nützt

Aus diesem Grund hat sich das AA die Unterstützung des Dienstleistungszentrums der Bundesregierung für Bessere Rechtssetzung im Statistischen Bundesamt gesichert, weil hier bereits bundesweit einzigartige Erfahrungen in der Entwicklung gebührenrechtlicher Vorschriften auf der Basis des neuen Rechts verfügbar waren. Für die sich gründende Projektgruppe galt das erklärte Ziel, einen Gebührenkatalog zu entwerfen, der den Verwaltungseinheiten in den deutschen Auslandsvertretungen und auch den Gebührenschuldnern selbst eine möglichst einfache, transparente und unbürokratisch anwendbare Gebührentatbestandssammlung für individualisierbare behördliche Kosten anbietet und gleichzeitig die Vorgaben aus dem Bundesgebührengesetz erfüllt.

Wer weiß es besser als die, die es tun

Auch wenn die Gebührenkalkulation auf neue Füße gestellt wurde, blieben die originären Aufgaben des AA natürlich weitgehend unverändert. Daher diente der alte Leistungskatalog als erste inhaltliche Orientierung. Ohne Frage, war der Moment der Veränderung auch für eine inhaltliche Erneuerung zu nutzen. So wurden durch die Berliner Zentrale des AA sämtliche Auslandsvertretungen und eine ausgewählte Gruppe von weltweit tätigen Honorarkonsuln zur aktiven Mitarbeit und Mitgestaltung aufgerufen. Trotz der sich weltweit zuspitzenden Corona-Krise, erklärten sich die Botschaften in Wien und Paris bereit, das Projektteam vor Ort in die Verwaltungsprozesse einzuführen. Darüber hinaus konnten über 100 Auslandsvertretungen und 70 Honorarkonsuln für die wichtigen Zuarbeiten gewonnen werden. Dabei wurde bei der konkreten Ausarbeitung der Gebührentatbestände und der Bestimmung der Gebührensätze eine zweistufige Vorgehensweise gewählt. Auf Deutsch, Englisch oder Spanisch wurden zunächst alle Arbeitsschritte innerhalb der gebührenrechtlich zurechenbaren Leistungen gemeinsam mit zahlreichen Beschäftigten im In- und Ausland analysiert und prozessorientiert aufbereitet; anschließend wurden diese mit Zeitaufwänden versehen.

Es geht auch einfacher

Während der alte Gebührenkatalog von Rahmengebühren mit hohen Spannweiten und von Gebühren geprägt war, die vom Wert der Sache, auf die sich die individuelle Leistung bezieht, abhängen (z. B. Erbschaften), machten die empirisch erhobenen Daten deutlich, dass sich durch die Umstellung auf Fest- und Zeitgebühren, für alle Beteiligten kosten- und aufwandsärmere Lösungen erreichen lassen. Zur Sicherstellung der Kostendeckung war es darüber hinaus zwingend erforderlich, die Quantifizierung der Bearbeitungszeiten auf der Grundlage von eigens nach den nationalen Vorgaben berechneten Stundensätze vorzunehmen. Dies war notwendig, da sich die Auslandsbesoldung, weltweit differenziert in 20 Zonen, stark von der Inlandsbesoldung unterscheidet.

Finanzielle Effekte in Zahlen

Durch das Umstellen von Rahmengebühren auf Festgebühren und der Abkehr von der Wertgebühr wird die Verwaltung von Kosten in Höhe von 2,12 Mio. Euro entlastet; die im Ausland lebenden Deutschen und auswärts ansässige Unternehmen müssen Kosten von etwa 0,1 Mio. Euro weniger tragen. Gleichzeitig kann das AA über Gebührenmehreinnahmen von etwa 5 Mio. Euro die Kosten, die aus den für die Gebührenschuldner erbrachten Leistung entstanden sind, künftig besser decken.


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