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Archiv Das Gassi-Geh-Gesetz: Wie des Menschen bester Freund besser geschützt werden soll

Hunde sind aus dem Leben der Menschen in Deutschland nicht wegzudenken. Sie sind treue Begleiter und für viele Frauchen und Herrchen fester Bestand­teil ihrer Familie. Um sicherzustellen, dass die knapp 11 Millionen Hunde in Deutschland ein erfülltes Leben haben, hat der Gesetzgeber neue Regelungen zur Hunde­haltung eingeführt.

Das Bild zeigt eine Frau und ein Hund auf einer herbstlichen Wiese (© vitaliymateha / stock.adobe.com 370689155)

Zum 1.1.2022 trat die Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hunde­verordnung in Kraft. Von nun an haben alle Hunde einen Anspruch auf angemessenen täglichen Auslauf. Aus diesem Grund wurde diese Neuregelung unter dem Namen "Gassi-Geh-Gesetz" populär. Doch neben dem Recht auf artgerechten Auslauf verpflichtet es Halterinnen und Halter darüber hinaus zu einer täglichen Beschäftigung mit ihren vierbeinigen Schützlingen. Auch wurde die sogenannte Anbinde­haltung untersagt. Damit ist gemeint, dass Hunde nicht über einen längeren Zeitraum oder sogar ihr ganzes Leben, angebunden an einem Ort gehalten werden dürfen. Das Verbot der Anbindehaltung führt zu einem einmaligen Mehr­aufwand von rund einer Million Euro. Auch dürfen Hunde mit Qualzucht­merkmalen nicht länger an (Hunde-)Ausstellungen teilnehmen. Unter dem Begriff Qualzuchten werden jene Hunderassen zusammengefasst, welche alleine nach modischen Kriterien gezüchtet wurden. Die Gesundheit der Tiere spielte dabei keine Rolle, weswegen die betroffenen Hunde oftmals unter lebenslangen Schmerzen oder Behinderungen leiden.

Auch wurden neue Regeln für die Hundezucht erlassen. Neben genügend Kontakt mit Artgenossen haben die Welpen nun auch ein Anrecht auf eine artgerechte Sozialisation durch Züchterinnen und Züchter von mindestens 4 Stunden täglich, eine individuelle Fütterung und medizinische Betreuung. Außerdem muss für jeden Welpen ein Schlafplatz vorhanden sein. Um die Mutter-Hündin nicht über die Gebühr durch die Welpen-Aufzucht zu stressen, muss dieser die Möglichkeit gegeben werden, sich auch zeitlich begrenzt von Ihrem Wurf zurückziehen zu können. Der größte jährliche Mehr­aufwand entsteht dabei durch die Anforderungen bei der Sozialisation der Welpen. Hier wird angenommen, dass den Züchterinnen und Züchtern durch die höheren Anforderungen an die Sozialisation jährliche Kosten von 624 Tausend Euro entstehen.

Bei den rund 11 Millionen Hunden in Deutschland sind die erwarteten Kosten vergleichsweise gering. Grundlage für diese Schätzung ist die Annahme, dass der überwiegende Teil der Züchterinnen und Züchter die oben genannten Anforderungen bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes erfüllt haben und lediglich ein Anteil von 2 % die Betreuung der Welpen intensivieren muss.

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