Gesetze verursachen Kosten für jene, die sie umsetzen müssen. Schreibt ein Gesetz beispielsweise vor, dass deutsche Unternehmen kritische Infrastruktur wie Kraft- und Wasserwerke vor Hackerangriffen schützen müssen, dann müssen diese Unternehmen Gelder für die Implementierung neuer Sicherheitssysteme oder zusätzlichen Personals einplanen. So verursachen alle Gesetze Kosten, die von den Bürgerinnen und Bürgern, der öffentlichen Verwaltung oder den Unternehmen getragen werden müssen. Was nun ein Gesetz genau kostet, wird als Erfüllungsaufwand bezeichnet. Im besten Fall entstehen durch neue Gesetze immer nur so viele Kosten wie absolut notwendig sind, um das Ziel des Gesetzes zu erreichen.
Das setzt natürlich voraus, dass diese Kosten gemessen werden. Genau diese Aufgabe übernimmt das Statistische Bundesamt. Denn nur wenn wir wissen, wie hoch die Belastung ist, die durch Gesetze verursacht werden, kann die Politik die entsprechenden Maßnahmen zu ihrer Reduzierung ergreifen.
Diese Messungen müssen natürlich fortlaufend aktualisiert werden. Das liegt aber nicht nur daran, dass Gesetze immer wieder geändert, außer Kraft gesetzt oder neu geschaffen werden, sondern, dass sich der Aufwand auch ändern kann, ohne dass Gesetze sich ändern. Ein Beispiel für solch einen Effekt sind Unternehmen, die aufgrund des Wirtschaftswachstums höhere Umsätze erreichen, was wiederum mit besonderen, aufwändigeren Buchhaltungspflichten verbunden ist. Der Gesetzgeber ändert in diesem Beispiel nicht die Pflicht zur Buchhaltung, aufgrund der höheren Fallzahl steigt aber der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft an.
Daher aktualisiert das Statistische Bundesamt in regelmäßigen Abständen den Bestand der rechtlichen Vorgaben. Diese können in der OnDEA-Datenbank eingesehen werden.
Jene gesetzlichen Vorgaben, die im Rahmen der letzten Aktualisierung in 2021 betrachtet wurden, haben sich zu rund zwei Drittel unabhängig von Gesetzesänderungen verändert. Ein Drittel der betrachteten Vorgaben ist hinsichtlich des Zeitaufwandes, der Kosten und / oder der Fallzahlen gleichgeblieben. Konjunkturell bedingte Änderungen wurden zu 27 % und damit als häufigste Ursache für eine Veränderung des laufenden Erfüllungsaufwands genannt. Alle anderen Einflussfaktoren wie die Covid-19-Pandemie (zu 3 %) oder technologische Neuerungen (zu 1 %) waren von nachrangiger Bedeutung.
Insgesamt hat sich bei etwa der Hälfte der betrachteten Vorgaben die zugrundeliegende jährliche Fallzahl verändert. Eine Änderung der Bearbeitungszeit oder der anfallenden Sachkosten wurde dagegen seltener, bei rund jeder sechsten Vorgabe, festgestellt.
Durch die Aktualisierung erhöhte sich beispielsweise der Erfüllungsaufwand der Wirtschaft von rund 72 Mrd. Euro auf 78 Mrd. Euro. Die Aktualisierung zeigt also, dass Effekte wie Lohn- und Gehaltssteigerungen oder konjunkturelle Entwicklungen den Erfüllungsaufwand der Wirtschaft zwischen 2018 und 2022 um rund 6 Mrd. Euro ansteigen ließ.
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