Neuerungen der 38. Verordnung teurer als erwartet
Die Treibhausgasquote (THG-Quote) ist ein verkehrspolitisches Instrument zur Reduzierung von Treibhausgasen in der Atmosphäre und soll damit einen Beitrag zur Einhaltung des Pariser Klimaabkommens leisten. Sie regelt, in welchem Umfang fossile Kraftstoffe durch emissionsärmere (und ggfs. teurere) Alternativen wie konventionelle oder fortschrittliche Biokraftstoffe, E-Fuels oder die Elektromobilität ersetzt werden müssen. Durch die Achtunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (38. BImSchV) wurden bestehende Regelungen zur Einhaltung der THG-Quote mit Wirkung zum Dezember 2017 geändert.
Wie bei Gesetzesänderungen üblich, wurde auch diese Verordnung zunächst einer Gesetzeskostenfolgenabschätzung und - üblicherweise zwei Jahre später – einer Nachmessung unterzogen.
Kosten für die Umstellung auf neue Kraftstoffe viel höher als zunächst angenommen
Für den Erfüllungsaufwand sind insbesondere zwei Neuerungen relevant: Kostenreduzierend wirkt sich die Erweiterung anrechenbarer Optionen (zum Beispiel Biogas aus bestimmten Rohstoffen, Elektromobilität) aus, die im Vergleich zu bisher eingesetzten Möglichkeiten wie Biodiesel günstiger sind. Kostensteigernd wirkt, dass die Methodik zur THG-Quote derart angepasst wurde, dass der Einsatz von konventionellen Diesel gegenüber fossilem Ottokraftstoff benachteiligt wird. Wird Diesel eingesetzt, müssen heute mehr Emissionen eingespart werden. Da die in Verkehr gebrachte energetische Menge an Dieselkraftstoff doppelt so hoch ist wie beim Ottokraftstoff, führt diese Ungleichbehandlung dazu, dass die zur Einhaltung der THG-Quote erforderliche Emissionsminderung und damit die Vermeidungskosten steigen.
Die Nachmessung hat ergeben, dass sich der jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft um ca. 30 Mio. Euro erhöht; in der Ex-ante-Schätzung wurde eine Entlastung in Höhe von ca. 37 Mio. Euro beziffert. In der Praxis werden die kostenmindernden neuen Alternativen kaum genutzt. Demgegenüber steht der belastende Kosteneffekt, der sich durch die nachteilige Behandlung von Diesel bei den fossilen Kraftstoffen ergibt. Die starke Abweichung zur Ex-ante-Schätzung ist darauf zurückzuführen, dass der angenommene deutlich höhere Einsatz neuer Kraftstoffe oder der Elektromobilität im Straßenverkehr bis heute nicht realisiert wurde.
Es kann spekuliert werden, dass der vermehrte Einsatz der Elektromobilität bisher an der unzureichenden Verbreitung von Ladestationen scheitert. Um diesen Mangel zu beheben wurden jedoch bereits 2020 das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität und das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften vom Deutschen Bundestag verabschiedet.
Die THG-Quote soll weiter steigen
Die THG-Quote betrugt 2018 vier Prozent und verursachte für die Wirtschaft einen jährlichen Erfüllungsaufwand von ca. 1,8 Mrd. Euro. Nachdem die THG-Quote 2020 auf sechs Prozent angehoben wurde, trat im September 2021 das Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote in Kraft. Dieses sieht neben der Einführung einer energetischen Quote zur Nutzung strombasierter Kraftstoffe im Flugverkehr eine Erhöhung der THG-Quote auf 25 Prozent bis 2030 vor. Der daraus resultierende Erfüllungsaufwand ist schwer abzuschätzen – er ist unter anderem von der Nachfrage, der Marktverfügbarkeit und von den Kosten der Erfüllungsoptionen abhängig. In einem Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde der zusätzliche jährliche Erfüllungsaufwand bei einer Anhebung der THG-Quote auf 22 Prozent in einem optimistischen Szenario mit 4,1 Mrd. Euro und bei konservativer Schätzung mit 8,3 Mrd. Euro beziffert.
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