Vorschläge zum Bürokratieabbau in der Landwirtschaft
Um die bürokratische Belastung der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland zu erfassen und im Anschluss zu senken, erarbeiteten das Statistische Bundesamt gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und dem Nationalen Normenkontrollrat Maßnahmen zur Reduktion des Erfüllungsaufwands der Landwirtinnen und Landwirte. Hierbei wurden zwei Themenfelder identifiziert, bei denen Entlastungen umgesetzt werden können: die Digitalisierung des Rinderpasses und die Vermeidung von Mehrfachmeldungen von Tierbestandsdaten.
Beim Rinderpass handelt es sich um den Personalausweis eines Rindes, in dem neben Alter, Geschlecht, Rasse und Herkunft auch aktuelle und alle vorherigen Besitzerinnen und Besitzer eingetragen sind. Somit dokumentiert der Pass das gesamte Leben eines Rindes von der Geburt bis zur Schlachtung. Relevant sind diese Informationen beispielsweise zur Rückverfolgbarkeit bei Ausbruch einer Seuche und zur Nachverfolgung von Ansteckungsketten. Diese Pässe müssen für alle Rinder in Papierform ausgestellt und aktualisiert werden.
Durch die Umstellung von Papier auf den digitalen Rinderpass würde die Landwirtschaft um knapp 20 Millionen Euro entlastet werden. Weiterhin sollten Rinderpässe zukünftig nur noch anlassbezogen ausgestellt werden. Dies wäre der Fall, wenn ein Rind in einen EU-Mitgliedsstaat verbracht, ins EU-Ausland exportiert werden soll oder wenn Halterinnen und Halter einen Pass explizit in Papierform wünschen. Somit würde weiterer Erfüllungsaufwand bei den Behörden eingespart werden.
Durch die Vermeidung von Mehrfachmeldungen würden sich die jährlichen bürokratischen Aufwände der Landwirte weiter um bis zu ca. 22 Millionen Euro reduzieren. Die Angaben der befragten Landwirtinnen und Landwirte zeigten, dass landwirtschaftliche Betriebe Daten über Tierbestände mehrfach im Jahr an unterschiedliche Stellen nach diversen Rechtsgrundlagen melden müssen. Daraus ergibt sich eine aktuelle jährliche bürokratische Belastung von rund 78 Millionen Euro. Als Konsequenz aus der Projektanalyse soll eine Datenbank für alle Bestandsmeldungen über Nutztiere geschaffen bzw. die Erhebung in einer bestehenden Datenbank erweitert werden. Ziel ist, dass alle Meldungen über Tierbestände lediglich an eine Datenbank erfolgen. Alle Verwaltungsstellen, die Tierbestandsdaten benötigen, wie z. B. Tierseuchenkassen, amtliche Statistik, Veterinärämter und Regionalstellen der Länder, sollten entsprechende Zugriffsmöglichkeiten auf die Datenbank erhalten.
Voraussetzung dafür ist eine Vereinheitlichung im Datenschutz und im Fachrecht der bestehenden Meldungen, sodass die Zwecke und Merkmale der Meldungen für alle Tierarten den rechtlichen Anforderungen genügen.
Der Projektbericht kann online abgerufen werden. Weitere Informationen zu rechtlichen Vorgaben für die Landwirtschaft finden sich in der Online Datenbank zum Erfüllungsaufwand (OnDEA).
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