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Vorschläge zum Bürokratieabbau in der Landwirtschaft

Um die bürokratische Belastung der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland zu erfassen und im Anschluss zu senken, erarbeiteten das Statistische Bundesamt gemeinsam mit dem Bundes­kanzleramt, dem Bundes­ministerium für Ernährung und Land­wirtschaft und dem Nationalen Normen­kontrollrat Maßnahmen zur Reduktion des Erfüllungsaufwands der Landwirtinnen und Landwirte. Hierbei wurden zwei Themenfelder identifiziert, bei denen Entlastungen umgesetzt werden können: die Digitalisierung des Rinder­passes und die Vermeidung von Mehrfach­meldungen von Tier­bestandsdaten.

Das Bild zeigt einen Agrarwirt, der mit Laptop, Kugelschreiber und Notizbuch auf einer Motorhaube sitzt. Im Hintergrund sind Kühe in einem Stall zu sehen. (© auremar-Fotolia.com / 14473568)

Beim Rinderpass handelt es sich um den Personalausweis eines Rindes, in dem neben Alter, Geschlecht, Rasse und Herkunft auch aktuelle und alle vorherigen Besitzerinnen und Besitzer eingetragen sind. Somit dokumentiert der Pass das gesamte Leben eines Rindes von der Geburt bis zur Schlachtung. Relevant sind diese Informationen beispielsweise zur Rück­verfolgbarkeit bei Ausbruch einer Seuche und zur Nach­verfolgung von Ansteckungs­ketten. Diese Pässe müssen für alle Rinder in Papier­form ausgestellt und aktualisiert werden.

Durch die Umstellung von Papier auf den digitalen Rinder­pass würde die Landwirtschaft um knapp 20 Millionen Euro entlastet werden. Weiterhin sollten Rinder­pässe zukünftig nur noch anlassbezogen ausgestellt werden. Dies wäre der Fall, wenn ein Rind in einen EU-Mitgliedsstaat verbracht, ins EU-Ausland exportiert werden soll oder wenn Halterinnen und Halter einen Pass explizit in Papier­form wünschen. Somit würde weiterer Erfüllungs­aufwand bei den Behörden eingespart werden.

Durch die Vermeidung von Mehrfach­meldungen würden sich die jährlichen bürokratischen Aufwände der Landwirte weiter um bis zu ca. 22 Millionen Euro reduzieren. Die Angaben der befragten Landwirtinnen und Landwirte zeigten, dass landwirtschaftliche Betriebe Daten über Tier­bestände mehrfach im Jahr an unterschiedliche Stellen nach diversen Rechts­grundlagen melden müssen. Daraus ergibt sich eine aktuelle jährliche bürokratische Belastung von rund 78 Millionen Euro. Als Konsequenz aus der Projekt­analyse soll eine Daten­bank für alle Bestands­meldungen über Nutztiere geschaffen bzw. die Erhebung in einer bestehenden Daten­bank erweitert werden. Ziel ist, dass alle Meldungen über Tier­bestände lediglich an eine Datenbank erfolgen. Alle Verwaltungs­stellen, die Tierbestands­daten benötigen, wie z. B. Tierseuchen­kassen, amtliche Statistik, Veterinär­ämter und Regional­stellen der Länder, sollten entsprechende Zugriffs­möglichkeiten auf die Daten­bank erhalten.

Voraussetzung dafür ist eine Vereinheitlichung im Daten­schutz und im Fachrecht der bestehenden Meldungen, sodass die Zwecke und Merkmale der Meldungen für alle Tierarten den rechtlichen Anforderungen genügen.

Der Projektbericht kann online abgerufen werden. Weitere Informationen zu rechtlichen Vorgaben für die Land­wirtschaft finden sich in der Online Datenbank zum Erfüllungsaufwand (OnDEA).

Fragen und Anmerkungen können uns mit dem Kontaktformular übermittelt werden.

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