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Archiv Eine Milliarde Euro jährliche Entlastung durch Viertes Bürokratieentlastungsgesetz

In Summe erreicht das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) ein geschätztes Einsparpotenzial von rund 3,4 Millionen Stunden und 3,7 Millionen Euro für die Bürgerinnen und Bürger, knapp 900 Millionen Euro für die Wirtschaft und rund 190 Millionen Euro für die Verwaltung. Demgegenüber stehen einmalige Mehraufwände in Höhe von rund 25 Millionen Euro für die Wirtschaft und 4,5 Millionen Euro für die Verwaltung. Diese Zahlen wurden von den zuständigen Bundesministerien, teilweise mit Unterstützung durch das Statistische Bundesamt im Rahmen der Erfüllungsaufwandsschätzung zum BEG IV ermittelt. 

Das Bild zeigt einen gefüllten Aktenordner mit einem Holzstempel mit dem Text "Bürokratieentlastung" (© Wolfilser / stock.adobe.com / 982496354)

Große Entlastung durch Verkürzung von Aufbewahrungsfristen für die Wirtschaft

Dabei entfällt eine jährliche Entlastung in Höhe von rund 626 Millionen Euro für die Wirtschaft auf die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen. Etwa 204 Millionen Euro pro Jahr für die Wirtschaft und rund 39 Millionen Euro bei der Verwaltung werden durch die Einführung der Vollmachtsdatenbank der Steuerberaterinnen und Steuerberater abgebaut. Die elektronische Übertragung der Daten über die Arbeitsunfähigkeit von Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende von den gesetzlichen Krankenkassen an die zuständigen Behörden spart den Bürgerinnen und Bürgern geschätzte 200 000 Stunden und 1,2 Millionen Euro sowie der Verwaltung 2,2 Millionen Euro. Ferner reduziert sich der jährliche Zeitaufwand der Bürgerinnen und Bürger um rund 3 Millionen Stunden und der jährliche Aufwand der Wirtschaft um rund 62 Millionen Euro infolge der Abschaffung von Hotelmeldepflichten. Die höchste Entlastung der Verwaltung bringt mit rund 116 Millionen Euro die Maßnahme zur Digitalisierung der Bekanntgabe von Steuerbescheiden und anderen Steuerverwaltungsakten.

Was sind Bürokratieentlastungsgesetze?

Bürokratieentlastungsgesetze sind aus zahlreichen Einzelmaßnahmen bestehende ressortübergreifende Gesetzgebungspakete, die eine zügig spürbare Reduzierung bürokratischer Aufwände sowie das Vereinfachen von Verfahren zum Ziel haben, ohne dabei notwendige Schutzstandards zu verringern. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf der Aufwandsminderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Bürgerinnen und Bürger und für die Verwaltung.

Das erste Bürokratieentlastungsgesetz trat dabei am 1. Januar 2016 in Kraft, das mittlerweile vierte Gesetz wurde nun Ende September 2024 vom Bundestag verabschiedet.

Die Verbändeabfrage – Aufspüren von Potenzialen für die Reduzierung von Bürokratie

Den Auftakt machte dieses Mal der Staatssekretärs-Ausschuss der Bundesregierung "Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau" im November 2022. Das Gremium brachte seinerzeit den Vorschlag ein - anders als bei den vorherigen Bürokratieentlastungspaketen - eine großangelegte Verbändebefragung durchzuführen, um Potenziale für die Reduzierung bürokratischer Aufwände zu identifizieren und übertrug dabei diese Aufgabe dem Statistischen Bundesamt. In den darauffolgenden Monaten sammelte, bewertete und kategorisierte das Bundesamt die Rückmeldungen der Verbände und übermittelte diese zur Prüfung auf Umsetzbarkeit an die hierfür zuständigen Bundesministerien.

Vorgeschlagen wurden unter anderem die Reduzierung von Aufbewahrungspflichten, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und die Einführung einer zentralen Vollmachtsdatenbank der Steuerberaterinnen und Steuerberater für Vollmachten im Bereich der sozialen Sicherung. Diese und etwa 100 weitere Einzelvorgaben verteilt auf alle drei Normadressaten (Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft, Verwaltung) fanden schließlich Eingang im Entwurf eines Vierten Bürokratieentlastungsgesetz.